Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule. Er vertritt die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern gegenüber der Schule.
Seine Aufgaben und Rechte sind gesetzlich geregelt. So befasst sich der Elternbeirat zum Beispiel mit Anliegen, die Eltern an ihn herantragen, und wirkt bei allen Angelegenheiten beratend mit, die für die Schule von Bedeutung sind.
Darüber hinaus organisiert der Elternbeirat gemeinsam mit den Lehrkräften Veranstaltungen wie Feiern und Schulfeste. Mit den Einnahmen werden Anschaffungen finanziert sowie Ausflüge und Lehrfahrten unterstützt.
Zu den Aufgaben und Rechten des Elternbeirats gehört es unter anderem,
- die Interessen der Eltern zu vertreten,
- den Eltern Gelegenheit zum Informationsaustausch zu geben,
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
- über unterrichtsfreie Tage mitzuberaten,
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten und
- bei Verfahren, die zur Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers führen können, gehört zu werden.
